Das rumänische Arbeitsgesetz wird häufig geändert. Als Arbeitgeber ist es sehr wichtig von Beginn weg alle Formalitäten korrekt zu machen.
Das rumänische Arbeitsgesetz ist sehr Vorteilhaft für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat viele Auflagen, und und muss bei Nichteinhaltung der Normen mit hohen Bussen rechnen.
Wenn aber einmal eine Anstellung gut aufgegleist ist, und gegenüber den Mitarbeitern, und auch den zuständigen staatlichen Institutionen alle Formalitäten korrekt geregelt sind, sind alle beteiligten zufrieden.
Der erste Schritt ist die medizinische Untersuchung. Vor der Einstellung müssen sich alle Mitarbeiter einer Reihe von medizinischen Tests unterziehen. Der Zweck dieser Untersuchung ist festzustellen ob die Person aus dem medizinischen Gesichtspunkt wirklich bereit ist die Stelle anzunehmen.
Der Arbeitsvertrag sollte nach den von Lynx Romania vorgeschlagenen, oder anderen aktuellen Modellen ausgefüllt und unterschrieben werden. Im Arbeitsvertrag muss unbedingt auch eine Rubrik mit dem Thema Datenschutzverordnungen enthalten sein.
Informationen zu den sogenannten COR Cods, der klassifikation der Berufe COR, die im Arbeitsvertrag mit einem 6-stelligen COD vermerkt werden müssen:
Die Internationale Arbeitsorganisation hat eine Überarbeitung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-88) durchgeführt mit dem Ziel, eine effizientere Klassifikation bereitzustellen, die von allen Ländern verwendet werden kann.
Hier ist ein Link zur ISCO-08 LISTE.
Die Liste der rumänischen COR Codes entspricht der ISCO Liste.
Link dazu mit den COR Codes in alphabetischer Reihenfolge (rumänische Sprache)

Alle Angestellten müssen auch die Verordnung mit dem Titel „Interne Regeln“ durchlesen in der Tabelle im Anhang mit ihrer Unterschrift bestätigen dass sie die Regeln zur Kenntnis genommen haben.
Für jeden Angestellten muss auch ein Dokument mit dem Namen Jobbeschreibung erstellt werden. Dort ist eine Auflistung der Arbeiten, die der Arbeitnehmer erledigen wird.
Ebenfalls muss das Dokument Bewertungskriterien ausgefüllt und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden.
Um die Anstellung zu registrieren, ist es notwendig, dass der Geschäftsführer des Unternehmens verfügbar ist. Bei der ersten Anstellung bei der ITM (Territoriale Arbeitsinstitution) muss ein Antrag für die Registrierung vom Geschäftsführer unterschrieben werden.
Mit dem vom Administrator unterzeichneten Antrag sendet der Buchhalter die Daten für die Anstellung elektronisch an die territoriale Arbeitsinstitution ITM. Dort wird dann ein Dokument ausgestellt, das ein Passwort für das Konto des Unternehmens auf dem REGES-Portal enthält.
Der Administrator oder eine in diesem Sinne bevollmächtigte Person muss persönlich zur ITM-Zentrale im Kreis des Firmensitzes gehen und das Dokument mit dem Passwort abholen und an den Buchhalter weiterleiten, damit dieser die weiteren Schritte unternehmen kann.
Für alle Mitarbeiter des Unternehmens muss der Arbeitsschutz von einem auf diesem Gebiet spezialisierten Unternehmen durchgeführt werden.
Einen Tag, bevor der Arbeitnehmer Rumänien verlässt, muss ein zusätzliches Dokument erstellt, unterschrieben und bei der ITM (Territoriale Arbeitsinstitution) registriert werden, in dem folgendes angegeben ist:
Entsendungszeitraum, Gehalt (das Gehalt des Arbeitnehmers muss mindestens dem Mindestgehalt des Landes entsprechen, in das er ausreist), erhaltene Zulagen, Ort der Entsendung (der Namen des Unternehmens, mit dem der Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen hat, und die Steuernummer der Firma) , Übernachtungskosten und Transportkosten, Rückführungsbedingungen, Währung, und Zahlungsmodalitäten.
Alle Arbeitnehmer die im Außerhalb Rumäniens arbeiten, müssen das Formular A1 bei sich haben. In Rumänien wird das A1-Dokument von der nationalen Pensionskasse ausgestellt. Für die erwerbung des A1-Formulars gibt es spezialisierte Unternehmen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf diesem Link: Mitarbeiter entsenden
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